XXIII) krankgeworden krankgemacht

die diversen öffentlichkeitsaktivitäten (wie inserat, twitter) bescheren uns einiges an zusätzlichen erfahrungsberichten betroffener: wir älteren SIND bereits krank. Und sich am ams krank zu melden erzeugt soviele hürdenläufe, dass man davon erst recht krank wird, wenn mans vorher noch nicht richtig war. Seit 1.1.2014 ist darüber hinaus die pensionsbevorschussung bei antrag invalidität/berufsunfähigkeit verunmöglicht. Man bekommt- wenn, dann ein reha-geld. Die zeit des abwartens aufs rehageld muss man selber überbrücken. Früher kam der pensionsvorschuss unmittelbar nach dem antrag. Im fall, dass man die reha (auf 2 J?) dann zugesprochen bekommt, hat man die sogenannte mitwirkungspflicht. Auch eine solche gab es bei der einstigen pensionsbevorschussung auf invalide/BU nicht (was aber nicht heißt, dass seither alle bis 65 automatisch gesund wären).

Mitwirken heißt: auf reha-aufenthalt fahren, wenn er einem aufoktruiert wird. Egal, ob das ins leben einbaubar ist oder nicht. Vereinsamte ältere haben etwa niemanden, der zuhaus nach dem rechten sieht, was sanitär, einbruchsgefahr, postkastl angeht (und zu flüchtigen bekannten ist das vertrauen nicht gegeben, arbeitslose verlieren/meiden wohlweislich mehr als die hälfte des ex-bekanntenkreises (& werden gemieden)). Und wenn einem gewisse pharmazeutika verordet werden, dann HAT man die einzunehmen. Völlig egal, ob die ein turnusarzt nun überdimensioniert verschrieben hat, oder sie Sucht erzeugen. (extremfall in einem spital „nein wir dürfen ihnen nicht sagen, was für medikamente wir ihnen da im blauen schachterl geben, das unterliegt datenschutz“). ‚wirkt‘ der/die kranke arbeitsuchende nicht pässlich mit, dann hat der ‚spaß‘ ein ende, und zwar ein endgültiges wohl.

aufräumen mit dem urteil, frauen gingen früher in pension: das tun sie (in bälde) nicht mehr. weil ihnen die jahre für die bemessung fehlen. männer haben ihre jahre und können sich abschläge gegebenenfalls sogar leisten, haben korridorpension oder erreichen die hacklerpension. frauen müssen nach der einschleifregelung ab 2024 bis 65 durchhackeln. und verrecken dennoch an einer minderwertigen bemessungsgrundlage. soviel zum thema gleichstellung. denn wenn man etwa auf internetbörsen schaut, WAS da an männern mit 55&co bereits in pension ist, dann ist die lage klar mit der gleichbehandlung. extremfall somit: gatte ist 5 J älter als gattin, er in pense und sie muss noch 10 jahre hackeln. oder sie ist vom gatten abhängig.



| Solana @ 08:06 |