Erfahrungsbericht von Horst
Horst war 13 jahre lang reisender Großhandelsangestellter für eine Lebensmittelkette, die mit einer anderen fusioniert wurde. Horst ist etwas untersetzt und knapp 50 mit Matura-abschluss, nicht akademisch. Da er seit knapp einem Jahr wöchentlich mehrere Bewerbungen schreibt, in denen er das Geburtsjahr elegant kaschiert (er gibt erst den Maturajahrgang an), und trotzdem kaum Einladungen erhält, legt ihm das AMS den Kontakt zu einem Arbeitskräfteüberlasser nahe. Dies bedeutet, dass die Arbeitsstätte mehrfach gewechselt wird und Horst außerdem einem Kollektivvertrag für Leihpersonal unterliegt. Horst ist kürzlich infolge Trennung zwar in eine kleinere Wohnung gezogen, konnte die Lebenshaltungskosten jedoch nicht merklich reduzieren.
Den Leiharbeitsvertrag würde er außerdem nicht für Vollzeit bekommen – in Nicht-Leih-Zeiten erhielte er das sogenannte Stehgeld: also noch weniger als den ohnehin schon kargen Kollektivvertragslohn. Wenn Horst den Vertrag annimmt, riskiert er das Weggehalten-werden von lukrativeren, adäquaten Jobs, sowie die früher oder später eintretende Geldknappheit. Verhält er sich dem Leiharbeits-Anbieter irgendwie auffällig zurückhaltend, ist mit einer Bezugssperre infolge ‚Vereitelung‘ zu rechnen (6 Wochen, 8 Wochen bei Wiederholung). Da Horst in ärztlicher Behandlung steht, darf er die Sperre nicht riskieren. Leidensgenossen sagten ihm, dass es im Fall einer Sperre Probleme mit der Krankenversicherung geben kann, weil die 6-Wochen-Nachfrist nicht immer greift. Er müsste sich vor jeder Behandlung erkundigen, ob er denn jetzt krankenversichert sei (falls er Bezugssperre bekommt).